Die Leistungen aus dem
Versicherungsvertrag werden bei Tod der versicherten Person erbracht.
Bei Tod des Versicherten sind folgende Unterlagen einzureichen:
- eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde;
- ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache;
- der Original-Versicherungsschein.
Die fälligen Leistungen werden in der Regel an die im
Versicherungsvertrag festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Sollte für das Bezugsrecht keine vertragliche Regelung getroffen
worden sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.