Die Versicherung kann
schriftlich ganz oder teilweise auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem
Monat zum Ende des darauffolgenden Monats gekündigt werden.
Frühestens ist dies jedoch zum Schluß des ersten Versicherungsjahres
möglich.
Nach einer Kündigung erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert
erstattet.
Dieser Wert ist gerade bei noch jüngeren Verträgen niedriger als die
Summe der eingezahlten Beiträge.
Tip:
Anstelle einer Kündigung und dem damit
verbundenen Stornoverlust ist oft die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
sinnvoller.