Die Versicherung kann schriftlich ganz oder teilweise auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Ende des darauffolgenden Monats gekündigt werden.

Frühestens ist dies jedoch zum Schluß des ersten Versicherungsjahres möglich.

Nach einer Kündigung erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert erstattet.

Dieser Wert ist gerade bei noch jüngeren Verträgen niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge.

Tip:

Anstelle einer Kündigung und dem damit verbundenen Stornoverlust ist oft die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung sinnvoller.

 

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