Bei der privaten
Rentenversicherung gibt es eine garantierte Aufnahme, wenn keine Zusatzversicherungen
(z.B. BUZ) eingeschlossen werden, da die sonst bei Lebensversicherungen üblichen
Gesundheitsfragen entfallen.
Es kann daher zu keinen Risikozuschlägen oder Ablehnungen aufgrund des
Gesundheitszustandes kommen.
Die private Rentenversicherung bietet daher für alle Personen die
aufgrund des Gesundheitszustandes für eine normale Annahme in der
Kapitallebensversicherung nicht in Betracht kommen die beste Alternative.
Für den Fall, daß der Versicherte das Rentenbeginnalter (z. B. 65.
Lebensjahr) nicht erlebt, kann eine sogenannte Beitragsrückgewähr in den Vertrag
eingeschlossen werden, so daß die eingezahlten Beiträge nicht verloren gehen sondern an
die Erben ausgezahlt werden.
In der Regel erhalten Sie die vereinbarte Rente lebenslang.
Für den Fall, daß der Bezug der Rente nur von kurzer Dauer ist
(Rentenbeginn mit 65 Jahren, Ableben mit 67 Jahren), und so die jahrelang vorfinanzierte
Zusatzrente nur wenige Jahre durch den Versicherer erbracht werden muß, kann hier mit
einer sogenannten Rentengarantie gegengesteuert werden.
Die Rentengarantiezeit stellt eine sogenannte Mindestlaufzeit
für die Rentenzahlung dar.
Falls der Rentenbezieher während der Garantiezeit versterben sollten, bekommen seine
Erben für die restliche Dauer der Garantiezeit die vereinbarte Rente in unveränderter
Höhe weiterbezahlt.