Der Versicherungsschutz
beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der
sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die
Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.