Die private
Rentenversicherung ist eine steuerbegünstigte Geldanlage ohne Todesfallschutz, mit
dem Ziel des Aufbaus einer zusätzlichen privaten, lebenslang garantierten Rentenzahlung.
Bei der privaten Rentenversicherung unterscheidet man grundsätzlich
zwei Vertragsformen:
- Die sofort beginnende Leibrente:
Bei der sofort beginnenden Rentenversicherung zahlen Sie einen sog.
Einmalbeitrag (z. B. 50.000 EUR) ein und erhalten dann in der Regel ab dem Folgemonat eine
hieraus finanzierte lebenslange Rente gezahlt.
- Die aufgeschobene Leibrente:
Bei der sog. Ansparrente zahlen Sie regelmäßig Ihre Beiträge ein und
können dann bei Ablauf (in der Regel ab dem 60. oder 65. Lebensjahr) wählen zwischen:
- Einmaliger Auszahlung der angesammelten Kapitalsumme, oder
- Lebenslanger Rentenzahlung
Diese Entscheidung müssen Sie nicht sofort bei Vertragsabschluß
festlegen, sondern Sie haben in der Regel noch bis zu 3 Monate vor Rentenbeginn die
Möglichkeit zu wählen.
Sollten Sie sich für die lebenslange Rentenzahlung entscheiden, so stehen Ihnen
üblicherweise folgende Bezugsarten zur Verfügung:
Bei der konstanten Rente wird eine in der Höhe gleichbleibende
Rentenzahlung geleistet. ( Vorbehaltlich schwankender Gewinnanteile ). Sie setzt sich
zusammen aus der vertraglich garantierten Rente und den erwirtschafteten Überschüssen.
Der Wert der konstanten Rente ist aufgrund einer möglichen Änderung der Gewinne nicht
garantiert.
Die dynamische Rente wird Ihnen lebenslang mit einer Steigerungsrate (
ca. 2 - 5% jährlich ) ausbezahlt. Sie setzt sich zusammen aus der vertraglich
garantierten Rente und dem jährlichen Steigerungssatz welcher allerdings von den
erzielten Überschüssen abhängig ist.
Die sinkende Rente ist im Vergleich zu den anderen Bezugsarten zu
Beginn am höchsten, reduziert sich aber Jahr für Jahr um einen gewissen Prozentsatz.