Die Leistungen aus dem
Versicherungsvertrag werden entweder zum vereinbarten Auszahlungstermin (Erlebensfall)
oder bei Tod (Todesfall) der versicherten Person erbracht.
- Erlebensfall:
Damit die entsprechende Leistung an den Versicherungsnehmer
ausbezahlt werden kann muß der Original-Versicherungsschein eingereicht werden und eine
Bankverbindung angegeben werden.
- Todesfall:
Bei Tod des Versicherten sind folgende Unterlagen einzureichen:
- eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde;
- ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache;
- der Original-Versicherungsschein.
Die fälligen Leistungen werden in der Regel an die im
Versicherungsvertrag festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Sollte für das Bezugsrecht keine vertragliche Regelung getroffen
worden sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.