Der Versicherungsnehmer
kann während der Vertragslaufzeit verschiedene Änderungen vornehmen. (Wenn sich z.B.
seine wirtschaftlichen Verhältnisse ändern)
So kann er unter anderem:
- Die Versicherung beitragsfrei stellen.
Mit der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung entfällt die
Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur weiteren Beitragszahlung. Die
Versicherungssumme wird entsprechend herabgesetzt.
- Die Versicherung beleihen.
Eine Beleihung ist in Form einer Vorauszahlung bis zur Höhe des
vorhandenen Rückkaufswertes möglich. Für diese Vorauszahlung müssen Zinsen gezahlt
werden, da die Versicherung trotz der Vorauszahlung wie bisher an der Gewinnbeteiligung
teilnimmt.
- Die Versicherung abtreten oder verpfänden;
Bei der Abtretung werden die Rechte und Ansprüche aus der
Versicherung auf einen Dritten übertragen. Wird die Versicherung verpfändet, so erwirbt
der Pfandgläubiger die Befriedigungsrechte erst mit Eintritt der Pfandreife. Die Höhe
der Forderung gegen den Versicherungsnehmer ist dann nachzuweisen.
- Risiko-Zwischenbeiträge beantragen.
In diesem Fall wird nur der sogenannte Risikoanteil der Prämie (
ca. 20% der Gesamtprämie ) bezahlt. Somit bleibt der Todesfallschutz erhalten während
der Sparvorgang in dieser Zeit ausgesetzt wird.
- Die Laufzeit des Vertrages verlängern;
- Eine Stundung der Beiträge beantragen;