Der Versicherungsschutz beginnt zu dem
im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-
Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht
entrichtet werden.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.