Die
Kapitallebensversicheung erbringt in folgenden zwei Fällen eine Leistung:
Bei Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit
In diesem Fall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme
ausbezahlt.
In der Regel wird die Summe an die im Vertrag bestimmte Person bezahlt.
Ist keine klare vertragliche Regelung vorhanden, so gelten automatisch die Erben als
bezugsberechtigt
Wenn der Versicherte den Vertagsablauf erlebt
In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die
Versicherungssumme zuzüglich der angesammelten Überschuß- bzw. Gewinnanteile.