Jeder Versicherungsfall
ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich
anzuzeigen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, was zur
Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.
Der Unfallhergang ist ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht
berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu
leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf
Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu
erheben.
Kommt es zu einem Rechtsstreit so ist die Prozeßführung dem
Versicherer zu überlassen.
Tip:
Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit
Ihrem Versicherungs-vermittler/-vertreter in Verbindung setzen.
Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten
Schadensabwicklung behilflich.
Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem
Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden
Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.