Der Versicherungsschutz
beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines, d.h. durch die Zahlung des ersten
Beitrages.
Um die zeitliche Lücke zwischen der Antragsaufnahme und der Einlösung
des Versicherungsscheines zu schließen, kann der Kunde "vorläufige Deckung"
erhalten.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung wird sie durch die Übergabe der
Versicherungs-Bestätigungskarte ("Doppelkarte") erteilt, für andere
versicherte Sparten ( Fahrzeug- oder Insassenunfall- Versicherung ) durch Ausfüllen der
entsprechenden Rubrik im Antrag.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Der
Versicherungsvertrag kann für die Dauer eines Jahres oder für einen kürzeren Zeitraum
abgeschlossen werden.
Versicherungsverträge von einjähriger Dauer verlängern sich jeweils
um ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Das
gleiche gilt wenn die Vertragsdauer nur deshalb kein Jahr beträgt, weil als Beginn der
nächsten Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart
worden ist.
Kurzfristige Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr enden ohne
Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.