Kein Versicherungsschutz
besteht in der Regel.:
- für Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden
- bei Unfallflucht
- wenn das Fahrzeug unangemeldet benutzt wird
- wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird
- wenn der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wurde
- bei Unfällen unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluß
- bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Kfz
- wenn im Schadenfall bewußt falsche Angaben gemacht wurden
- wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es
auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen
Übungsfahrten verwendet wird.
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