Kein Versicherungsschutz besteht in der Regel.:

  • für Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • bei Unfallflucht
  • wenn das Fahrzeug unangemeldet benutzt wird
  • wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird
  • wenn der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wurde
  • bei Unfällen unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluß
  • bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Kfz
  • wenn im Schadenfall bewußt falsche Angaben gemacht wurden
  • wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.

 

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