Die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Versichert ist generell der Versicherungsnehmer. Mitversichert sind in
der Regel auch der Fahrzeughalter, der Eigentümer und die berechtigten Fahrer.
Für den Fall, daß das Fahrzeug entwendet wird ist auch der Dieb in
den Versicherungsschutz eingeschlossen, der Versicherer hat aber einen Regreßanspruch
gegen diesen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung befriedigt begründete
Schadenersatzansprüche und wehrt unbegründete ab.
Sie übernimmt dazu:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz
besteht.)
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen wie:
- Personenschäden (z.B. Verletzung, Tod)
- Sachschäden (z.B. Beschädigung, Zerstörung)
- Vermögensschäden (Schäden die keine Personen- oder Sachschäden sind)
- Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und
Kostenübernahme eines Prozesses gehört
Die Fahrzeug-Versicherung
Bei der Fahrzeugversicherung kann zwischen der Teilkasko- und der
Vollkaskoversicherung mit verschiedenen Selbstbeteiligungen gewählt werden.
Die beiden Formen unterscheiden sich allerdings hinsichtlich ihres
Versicherungsumfanges.
Bei der Teilkaskoversicherung
sind Schäden am eigenen Fahrzeug durch:
- Brand oder Explosion
- Entwendung ( auch versuchter Diebstahl )
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Bruch der Verglasung
- Haarwild-Unfälle ( z.B. Hase, Reh, Wildschwein )
- Brand und Verschmoren der Verkabelung durch Kurzschluß
versichert.
Bei der Vollkaskoversicherung
wird darüber hinaus Versicherungsschutz geboten für:
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ( auch bei Eigenverschulden )
- Schäden die durch mutwillige Handlungen fremder Personen verursacht werden
Die Insassenunfall-Versicherung
Die Insassenunfall-Versicherung bietet dem Fahrer und den Insassen
eines Kfz Versicherungsschutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen,
Beladen und Entladen sowie dem Abstellen eines Kfz oder Anhängers.
Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert.
Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob eigenes Verschulden zu dem Unfall
geführt hat oder nicht.
Üblicherweise werden Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall
vereinbart.
Der Auto-Schutzbrief
Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet der Auto-Schutzbrief Service- und
Kostenersatz u.a. für folgende Fälle:
- Pannen und Unfallhilfe
- Abschleppen des Kfz
- Bergung nach einer Panne / Unfall
- Arzneimittelversand
- Kinderrückholung
- Krankenrücktransport
- Reiserückrufservice
- Hilfe im Todesfall
- Vermittlung ärztlicher Betreuung in Ausland
- Übernachtungskosten bei Panne / Unfall
- Mietwagen bei Panne / Unfall
- Ersatzteilversand