Das Auto ist und bleibt
des Deutschen liebstes Kind. Es ist sowohl aus dem Privat- und Freizeitbereich als auch
aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken.
Im Gegensatz zur Privathaftpflicht-Versicherung
ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben
und zwar für alle Kraftfahrzeuge ( Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw. )
Wer gegen diese Verpflichtung verstößt, macht sich strafbar.
Der Abschluß einer Fahrzeug- oder Insassenunfallversicherung ist
dagegen freiwillig.
Die Mindesthöhe der Haftpflicht-Deckungssummen ist gesetzlich
festgelegt (= gesetzliche Mindestdeckung):
- 2.5 Mio. EUR für Personenschäden bei einer geschädigten Person;
- 7.5 Mio. EUR für Personenschäden mit drei oder mehr geschädigten Personen;
- 500.000 EUR für Sachschäden;
- 50.000 EUR für Vermögensschäden;
Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen mindestens gewählt werden.
Da diese jedoch bei größeren Schäden evtl. nicht ausreichen können,
empfiehlt sich die Wahl höherer Summen, in der Regel die unbegrenzte Deckungssumme. Dabei
ist bei jedem Sach- und Vermögensschaden die Deckungssumme unbegrenzt, bei
Personenschäden stehen pro geschädigter Person 3,85 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Kfz-Versicherung bietet mit ihren vier Zweigen:
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung